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Infektionsschutzgesetz in Niedersachsen

„Wir werden wieder in eine Sonderstellung gerückt, wo wir in der Gesellschaft nicht hingehören!“

(Hannover, 28.09.2022) Die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in Niedersachsen hat für viel Unruhe bei Menschen mit Beeinträchtigungen und den Menschen, die sie unterstützen, gesorgt. „Wir werden wieder in eine Sonderstellung gerückt, wo wir in der Gesellschaft nicht hingehören“, sagt Monika Blaszynski, Sprecherin des Beirats Selbstvertretung und Vorstandsmitglied der Lebenshilfe Niedersachsen. Für die Lebenshilfe Niedersachsen ist es weiterhin befremdlich, mit welcher grundsätzlichen Haltung diese Themen seit 2 ½ Jahren Corona immer noch geführt werden.

„Der Schutz vulnerabler Menschen ist gerade auch uns ein großes Anliegen. In ihrer Aussage macht Frau Blaszynski aber sehr deutlich, dass eine solche Regelung pauschal auf alle Bereiche der Behindertenarbeit andere wesentlich Ziele der Teilhabeverpflichtung nicht beachtet und auch nicht sachdienlich ist“, so der Landesvorsitzende Franz Haverkamp.

Das neue Infektionsschutzgesetz tritt zum 01.10.2022 in Kraft. Problematische Regelungen in der Umsetzung werden beispielsweise durch die dauerhafte Maskenpflicht auch für Menschen mit Beeinträchtigung in vielen Einrichtungen der Behindertenhilfe wie zum Beispiel in den Werkstätten und Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderungen gesehen.

Die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 117 Mitgliedsorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teilstationären Eingliederungseinrichtungen haben sich in der Lebenshilfe Niedersachsen als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet die Lebenshilfe Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Beeinträchtigung und Angehörige an.