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Änderungen des Infektionsschutzgesetzes für Einrichtungen der Eingliederungshilfe nicht zumutbar

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und Landesarbeitsgemeinschaft für Arbeit, Bildung und Teilhabe sehen dringenden Handlungsbedarf in Werkstätten

Die Änderungen des am 16.09.2022 auf Bundesebene beschlossenen Infektionsschutzgesetzes und die verbundenen Auswirkungen auf Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe sind nach Auffassung von Marco Brunotte, Vorstandsvorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (LAG FW), sowie Michael Korden, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit, Bildung und Teilhabe Niedersachsen (LAG A I B I T), in vielen Bereichen nicht zumutbar und in der aktuellen Lage unverhältnismäßig.

„Gefährdungsbeurteilungen und hierauf basierende Hygienekonzepte mit zielgerichteten Maßnahmen zum Infektionsschutz, die im Rahmen des coronabedingten Arbeitsschutzes in Angeboten zur Teilhabe am Arbeitsleben vollständig gelten und umgesetzt werden müssen, haben sich in über zwei Jahren bewährt und gewährleisten einen mehr als ausreichenden Schutz. Denn Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, gehören nicht grundsätzlich zum vulnerablen Personenkreis“, so Korden.

Trotzdem unterliegen Werkstätten ab dem 1. Oktober 2022 – im Gegensatz zum allgemeinen Arbeitsmarkt – wesentlich strengeren Anforderungen und Belastungen. Diese Tatsache ist insbesondere diskriminierend gegenüber Menschen mit Behinderung und wird auch durch Selbstvertreter*innen, wie die LAG Werkstatträte Niedersachsen, die sich mit einer entsprechenden Stellungnahme an die Niedersächsische Sozialministerin Daniela Behrens gewendet haben, heftig kritisiert.

Die Verschärfung der Maskenpflicht führt dazu, dass alle Mitarbeitenden mit und ohne Behinderung in Werkstätten dauerhaft an ihren Arbeitsplätzen eine FFP2-Maske tragen müssen. Gemäß den neuen Regelungen ist es nicht mehr möglich, trotz bewährter Maßnahmen der Hygienekonzepte, die Masken mit dem Einhalten der üblichen Abstandsregelungen abzusetzen. Die neuen Maßnahmen sind strenger als alle bisherigen Regelungen seit Beginn der Pandemie und bilden in keiner Weise die wesentlichen Veränderungen durch den gegebenen hohen Impfstatus aller hier tätigen Personen ab.

Bei den Regelungen zur Testpflicht gilt das Gleiche wie bei der Maskenpflicht: So werden Arbeitsangebote der Werkstätten in gastronomischen Angeboten, Ladenlokalen und anderen Arbeitsbereichen mit Kundenverkehr durch die Testpflicht insbesondere der Besucher (damit der Kunden) gegenüber anderen vergleichbaren Angeboten, die diesen Pflichten nicht unterliegen, benachteiligt.

Ergänzend ist grundsätzlich allen Mitarbeitenden die Möglichkeit des unbewachten Selbsttests zu Hause entzogen worden. Das ist nicht nur ein grundsätzlicher Vertrauensentzug sondern bedeutet für Angebote im Arbeitsleben einen immensen Mehraufwand und ein massives Ungleichgewicht zu den üblichen Regelungen der Arbeitsschutzverordnung.

Unverständnis äußert Korden in Bezug auf das Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 31.12.2022: „Obwohl die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 31.2.2022 zwar voraussichtlich ausläuft, wurde sie für den Zeitraum ab dem 1. Oktober 2022 noch verschärft – auch diese Tatsache führt zu völlig unnötigem administrativen Aufwand.“

„Es ist traurig, dass in Politik und Verwaltung nach fast drei Jahren Pandemie noch immer ein undifferenziertes Bild der zunehmend inklusiv ausgerichteten Angebote zur Förderung und Assistenz von Menschen mit Behinderung vorherrscht. Eine solche Unverhältnismäßigkeit ist nicht mehr zeitgemäß und konterkariert unsere Bemühungen für eine inklusive Ausrichtung unserer Gesellschaft, konstatiert Marco Brunotte.

Die LAG FW und ihre Facharbeitsgemeinschaft LAG A | B | T in Niedersachsen fordern daher eine sofortige Anpassung der gesetzlichen Regelungen und damit eine Gleichstellung der 32.000 Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, die in einer Werkstatt arbeiten und die – wie alle anderen Arbeitnehmer des allgemeinen Arbeitsmarktes – einen wichtigen Beitrag für unsere Gemeinschaft leisten.

 

In der LAG FW sind die sechs niedersächsischen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen: Dies sind Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Jüdische Wohlfahrt. Damit repräsentiert die LAG FW etwa 6 000 soziale Einrichtungen, Beratungsstellen und Dienste mit mehr als 230 000 hauptamtlich Beschäftigten und 500 000 ehrenamtlichen Helfer*innen.