Berlin. Angesichts der explodierenden Energiepreise schlagen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung Alarm: In einem erneuten Brief an Bundessozialminister Hubertus Heil warnen sie davor, dass Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe schon bald in eine finanziell bedrohliche Situation geraten können. „Hierfür müssen dringend Lösungen gefunden werden“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesgesundheitsministerin, im Namen der Fachverbände.
Alle Angebote der Eingliederungshilfe sind betroffen: Assistenzleistungen, Wohnformen, Werkstätten, Tagesförderstätten usw. Die Vergütungsvereinbarungen werden in der Regel für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Die dramatischen und unvorhersehbaren Kostenentwicklungen sind nicht eingepreist und können nicht nachträglich ausgeglichen werden.
Bereits im Juli hatten die Fachverbände Hubertus Heil auf die schwierige Lage aufmerksam gemacht. In seinem Antwortschreiben teilte der Minister die Sorgen der Fachverbände, verwies aber auch darauf, dass die finanzielle Dimension noch nicht abschätzbar sei. Nun liegen Zahlen und Beispiele vor, die ein düsteres Bild zeichnen: Laut Erkenntnissen der Fachverbände sind bei den Energiekosten Steigerungsraten um das Drei- bis Zehnfache zu erwarten. Mehr als die Hälfte der Dienste und Einrichtungen befürchten Liquiditätsengpässe.
Die Fachverbände appellieren daher dringend, dass hier Bund und Länder schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfe leisten.
Zudem weisen die Fachverbände nochmals auf die finanziell schwierige Situation all jener Menschen hin, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Ulla Schmidt: „Menschen mit Behinderung müssen darauf vertrauen können, dass ihnen bedarfsgerechte Angebote und passgenaue Unterstützung auch während der Energiekrise zur Verfügung stehen.“
Auch fordern die Fachverbände, dass die Stromkosten bei Menschen, die existenzsichernde Leistungen erhalten, nicht aus dem Regelsatz bezahlt werden müssen, sondern direkt vom Sozialhilfeträger im Rahmen der Kosten der Unterkunft übernommen werden. Die stark steigenden Preise bei den Stromkosten werden auch mit der Regelsatzanpassung durch das Bürgergeldgesetz nicht ausreichend gedeckt.