Lebenshilfe-Selbstvertreter Joachim Busch sprach vor den Vereinten Nationen in Genf und zieht ein erstes Fazit
Genf/Berlin/Lübeck. Zur Stunde wird die Bundesregierung von den Vereinten Nationen in Genf geprüft: Hat Deutschland in wichtigen Fragen der Inklusion seine Hausaufgaben gemacht, oder gibt es nicht eine schleichende Missinterpretation von Inklusion in Deutschland? Schon gestern sprach Joachim Busch aus Lübeck vor dem zuständigen Fachausschuss zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK). Als Selbstvertreter der Bundesvereinigung Lebenshilfe vertritt er für die deutsche Zivilgesellschaft vor allem Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Sein erstes Fazit lautet: „Deutschland muss sich bei der Inklusion mehr anstrengen! Ich konnte den Leuten im Ausschuss aber gute Tipps geben, was sie unsere Regierung fragen sollen.“
Zum Beispiel: Was tut Deutschland dafür, um das neue Betreuungsrecht in die Tat umzusetzen? Joachim Busch kritisierte, dass noch immer viele Menschen mit geistiger Beeinträchtigung als geschäftsunfähig behandelt würden. Er forderte eine Beschwerde-Möglichkeit, einen Ort, wo der betreute Mensch hingehen kann, wenn er sich falsch vertreten fühlt. „Außerdem finde ich es unmöglich, dass es kein Geld für barrierefreie Kommunikation zwischen Betreuern und Betreuten gibt, etwa für Gebärdensprache oder Leichte Sprache. Das muss sich ändern“, so der Selbstvertreter im UN-Fachausschuss.
Im Rahmen des Staatenprüfverfahrens muss die Bundesregierung am heutigen Tag dem Ausschuss Rede und Antwort stehen. Gestern wurden fünf Selbstvertreter*innen der deutschen Zivilgesellschaft angehört, darunter Joachim Busch.