Aufruf zum Wahl-Sonntag am 9. Juni: „Teilhabe statt Ausgrenzung. Keine Stimme für die AfD.“
Berlin. „Die Europäische Union schöpft ihre Kraft aus der Vielfalt und Solidarität ihrer rund 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Das freie Europa wird jedoch durch rechtsextreme Kräfte bedroht, demokratiefeindliche Parteien wie die AfD wollen die EU zerstören.“ Davor warnt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., anlässlich der Europawahl. Sie ruft die Wählerinnen und Wähler dazu auf, am 9. Juni die Demokratie in Deutschland und Europa zu stärken und dem Aufruf der Bundesvereinigung Lebenshilfe zu folgen: „Teilhabe statt Ausgrenzung. Keine Stimme für die AfD.“ Das gilt für die Wahl zum Europäischen Parlament ebenso wie für die vielen Kommunalwahlen, die am kommenden Sonntag von Mecklenburg-Vorpommern bis Baden-Württemberg stattfinden.
Fast 80 Jahre nach der mörderischen NS-Zeit herrscht in Deutschland wieder ein Klima, in dem Minderheiten wie Menschen mit Behinderung ausgegrenzt und sogar mit dem Tode bedroht werden. Vor wenigen Tagen gab es zwei mutmaßlich rechtsradikale Anschläge auf Gebäude der Lebenshilfe Mönchengladbach. Unbekannte warfen Ziegelsteine mit der Aufschrift „Euthanasie ist die Lösung“. Nun ermittelt der Staatsschutz. Mit „Euthanasie“ ist das Tötungsprogramm der Nationalsozialisten gemeint, dem etwa 300.000 Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung zum Opfer fielen. Ulla Schmidt: „Wir verurteilen diese feigen Taten in Mönchengladbach aufs Schärfste und fühlen mit den Bewohnern und Mitarbeitenden, die jetzt schreckliche Ängste ausstehen müssen.“
Weil sich Hass und Hetze rasant ausbreiten in der Gesellschaft, wird das öffentliche Eintreten für die Demokratie immer wichtiger. Zudem zeigt die AfD mehr und mehr ihr wahres Gesicht: Nach dem Potsdamer Geheimtreffen von AfD-Vertretern mit namhaften Rechtsradikalen wird AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl vorgeworfen, Hitlers SS verharmlost, für China spioniert und Bestechungsgelder eines prorussischen Propaganda-Portals angenommen zu haben. Im Mai hat das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt, dass der Verfassungsschutz die AfD bundesweit als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf. Drei ostdeutsche Landesverbände und die Jugendorganisation „Junge Alternative“ werden sogar als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Und gerade erst hat das Landgericht Halle den thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt, weil der ehemalige Geschichtslehrer eine Rede mit einer verbotenen Nazi-Parole beendet hatte.
Bereits am 21. März 2017 haben Bundesvorstand und Bundeskammer in einem gemeinsamen Beschluss deutlich gemacht, dass Lebenshilfe und AfD unvereinbar sind. In der Folge hat die Lebenshilfe, auch gemeinsam mit anderen Verbänden, immer wieder darauf hingewiesen, dass die AfD Inklusion als „Ideologie-Projekt“ ablehnt und Menschen diskriminiert, die nicht ins völkisch-nationalistische Weltbild passen.