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Kinder mit Beeinträchtigungen und ihre Familien dürfen nicht vergessen werden

Vorstand der Lebenshilfe Niedersachsen diskutiert Gesetzesentwurf zum Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKitaG):

Kinder mit Beeinträchtigungen und ihre Familien dürfen nicht vergessen werden

Die Regierungsfraktionen haben einen Gesetzesentwurf zum Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKitaG) vorgelegt. Die Lebenshilfe Niedersachsen sieht hier vor allem eine Absenkung von Qualitätsstandards und befürchtet, dass Kinder mit Beeinträchtigungen und ihre Familien nicht in den Blick genommen werden.

(Hannover, den 02.05.2024) Kindertageseinrichtungen sehen sich zahlreichen Herausforderungen und Veränderungen gegenüber, sich als Akteure in der niedersächsischen Bildungslandschaft stetig weiterzuentwickeln.
All diesen Herausforderungen müssen sie sich unter dem Einfluss von gravierender Personalnot stellen. Allzu häufig führt die Personalnot zu Gruppenschließungen. Betreuungssituationen können nicht verlässlich sichergestellt werden – auf Kosten von Betreuungsverlässlichkeit für Eltern und Familien.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen soll der befristeten Flexibilisierung von personellen Mindeststandards beim Betrieb von Kindertagesstätten dienen, um weitergehende Betreuungsbedarfe in Zeiten des Fachkräftemangels decken zu können.
„Dennoch sind die vorgeschlagenen Maßnahmen lediglich eine Absenkung von Qualitätsstandards. Es werden keine Perspektiven zur langfristigen Entlastung und Verbesserung der Situation in Kindertagesstätten aufgezeigt. Das ist auch besonders für die Mitarbeiter*innen wichtig“, betont der Landesvorsitzende Erwin Drefs.

Besonders schwierig an dem vorliegenden Entwurf ist aus Sicht der Lebenshilfe Niedersachsen allerdings, dass eine Personengruppe hier gar nicht in den Blick genommen wurde. „Kinder mit Beeinträchtigungen und ihre Familien werden gerade vergessen“, so Erwin Drefs, Landesvorsitzender der Lebenshilfe Niedersachsen. „Der Entwurf nimmt keinerlei Regelungen in den Blick, um auch auf kurz- und langfristige Ausfälle von Heilpädagogischen Fachkräften in integrativen Kindertagesstätten reagieren zu können. Damit wird die Teilhabe von Kindern mit Beeinträchtigungen in der Kindertagesstätte erschwert.“
Hier bleibt der Entwurf weit hinter den Aussagen aus dem Koalitionsvertrag zurück, niedersächsische Kindertagesstätten seien inklusiv.

„Wir setzen sehr darauf, dass die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten der Regelungen genutzt wird, um hier nachzubessern und die Teilhabe von Kindern mit Beeinträchtigungen in Kindertagesstätten sicherzustellen und zu verbessern. Auch müssen Qualifikationsmöglichkeiten gestützt werden.“, so Erwin Drefs.

Die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 116 Mitgliedsorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teilstationären Eingliederungseinrichtungen haben sich in der Lebenshilfe Niedersachsen als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet die Lebenshilfe Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Beeinträchtigung und Angehörige an.

Mit Standorten in Hildesheim, Wildeshausen und Hannover ist die Lebenshilfe Niedersachsen Ausbildungsstätte in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der Lebenshilfe hat ihren Sitz in Hannover.