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Begleitung im Krankenhaus – ab November gibt es die neue Leistung

ab dem 1. November 2022 können Menschen mit Behinderung, die bei einem Krankenhausaufenthalt durch vertraute Bezugspersonen begleitet werden, Leistungen dafür in Anspruch nehmen. Die entsprechenden Regelungen wurden bereits im letzten Herbst beschlossen und werden nun vollständig in Kraft treten.

Sowohl Angehörige und Bezugspersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld als auch Mitarbeitende von Leistungserbringern der Eingliederungshilfe, die bereits im Alltag Unterstützung leisten und ins Krankenhaus begleiten, können hierfür Leistungen beanspruchen. Die Finanzierung erfolgt entweder über die Krankenkassen oder die Träger der Eingliederungshilfe, je nachdem, wer die Begleitung übernimmt.

Auf unserer Webseite informieren wir umfassend über den neuen Anspruch und geben Tipps und Hinweise für Menschen mit Behinderung und ihre Vertreter*innen. Außerdem stellen wir eine Handreichung zur Verfügung, die sich auch mit den für Leistungserbringer relevanten Umsetzungs- und Finanzierungsfragen beschäftigt.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit unserem Informationsangebot weiterhelfen können und hoffen, so zu einer guten Umsetzung der neuen Leistung beizutragen.