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Otto Pohl-Stiftung

In seinem Testament legte das Ehepaar Otto Pohl und Ilse Pohl fest, dass eine Stiftung zugunsten der Lebenshilfe Celle gegründet werden solle. Stiftungszweck ist die Förderung von Menschen mit Mehrfach- und geistiger Beeinträchtigung in den vom Lebenshilfe Celle e. V. unterhaltenen Einrichtungen und bei den von ihm durchgeführten Eingliederungsmaßnahmen. 

Der Wirkungsrahmen der Stiftung besteht dabei insbesondere aus der Schaffung und Unterhaltung von Wohn-, Arbeits- und Beratungsangeboten, der Förderung von Eingliederungsmaßnahmen in die Gesellschaft sowie der Förderung von Freizeit- und Bildungsangeboten.

Foto: Lebenshilfe | David Maurer

Übersicht

Liegenschaften der Otto Pohl-Stiftung:

  • Hostmannstraße
  • Grabenseestraße
  • Blumläger Kirchweg

Infoflyer und Satzung:

Möchten Sie helfen?

Die Erträge der Stiftung kommen vollständig den Menschen mit Beeinträchtigung zugute. Alle, die bei der Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung mitwirken möchten, können Stifter*innen werden. Für eine Beteiligung an der Otto Pohl-Stiftung bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an. Jeder Betrag – egal in welcher Form und in welchem Umfang – hilft dabei auf wirksame und nachhaltige Weise.

Sie können sich zum Beispiel für eine Zustiftung, eine Erbschaft, eine Schenkung oder die Gründung einer eigenen Treuhandstiftung entscheiden. Ihre Stiftung muss auch nicht zwingend ein Geldbetrag sein. Da das gestiftete Geld im Gegensatz zu einer Spende als Kapital erhalten bleibt, unterstützen auch Wertpapiere und Immobilien den Aufbau des Stiftungsvermögens. So wird eine Stiftung zu einer langfristigen und nachhaltigen Hilfe.

Die Otto Pohl-Stiftung steht Ihnen dabei in allen rechtlichen und organisatorischen Fragen kompetent zur Seite. Sie kann Ihnen dabei helfen, eine Stiftungssatzung zu entwerfen, und informiert Sie über die steuerlichen Absetzmöglichkeiten. Die nach der Gründung anfallenden Aufgaben wie Buchführung, Jahresabschluss, Vermögensverwaltung etc. übernimmt die Stiftung ebenfalls für Sie.

Übrigens: die Otto Pohl-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung. Das heißt, Ihre Zustiftung geht ohne Abzug von Steuern direkt in das Stiftungsvermögen.