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Werkstatt-Rat

Die Werkstatt-Rat-Vorsitzenden Matthias Worthmann und Claus-Peter Dümeland machen sich stark für die Rechte der Beschäftigten in den Celler Werkstätten!

Werkstatt-Rat-Arbeit ist wichtig. Unser Werkstatt-Rat trifft sich regelmäßig zu Besprechungen. Dort sprechen wir über wichtige Dinge, die uns Beschäftigte in den Celler Werkstätten betreffen. Wir sprechen auch mit der Werkstatt-Leitung und der Geschäftsführung.

Unsere Zusammenarbeit ist gut, zielgerichtet und lösungsorientiert. Unser Werkstatt-Rat hat auch eine Vertrauensperson. Diese unterstützt uns bei schweren Sachverhalten.

von links: Matthias Worthmann (1. Vorsitzender), Claus-Peter Dümeland (2. Vorsitzender)

Foto: Lebenshilfe Celle

Mitwirkung und Mitbestimmung

Der Werkstatt-Rat hat verschiedene Rechte: Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte. Diese Rechte stehen in der WMVO (Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung).

Wobei wirkt unser Werkstatt-Rat mit? 

  • beim Arbeitsergebnis unserer Werkstatt
  • beim Thema erster Arbeitsmarkt
  • beim Thema gesund bleiben am Arbeitsplatz
  • beim Arbeitsplatz und allem, was dazu gehört
  • bei Bauvorhaben in der Werkstatt
  • bei wichtigen anderen Werkstatt-Veränderungen

Wobei hat unser Werkstatt-Rat Mitbestimmung?

  • bei der Werkstatt-Ordnung
  • beim Entgelt für die Arbeit
  • bei Arbeitszeiten, Urlaub und Verpflegung
  • bei Fortbildung für uns Beschäftigte
  • bei Sanitär- und Pausenräumen

Unsere Arbeit

Der Werkstatt-Rat und seine Mitglieder vertreten die Interessen aller Beschäftigten im Arbeitsbereich der Celler Werkstätten. Er achtet darauf, dass die Rechte von uns Beschäftigten von der Werkstatt-Leitung, der Geschäftsleitung und der Geschäftsführung beachtet und eingehalten werden.

Unser Werkstatt-Rat besteht aus 7 Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder hängt davon ab, wieviel Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt arbeiten. Arbeiten in der Werkstatt zwischen 400 und 700 Beschäftigte, dann sind 7 Mitglieder im Werkstatt-Rat.

Der Werkstatt-Rat wird alle 4 Jahre von den Beschäftigten im Arbeitsbereich der Celler Werkstätten gewählt (Wahl-Berechtigte). Teilnehmende im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Lebenshilfe Celle dürfen den Werkstatt-Rat nicht wählen.

Der Werkstatt-Rat arbeitet vertrauensvoll mit der Frauenbeauftragten der Lebenshilfe Celle und deren Vertrauensfrau zusammen. Die Frauenbeauftragte nimmt an den Besprechungen des Werkstatt-Rates teil.