Werkstatt-Rat
Die Werkstatt-Rat-Vorsitzenden Matthias Worthmann und Claus-Peter Dümeland machen sich stark für die Rechte der Beschäftigten in den Celler Werkstätten!
Werkstatt-Rat-Arbeit ist wichtig. Unser Werkstatt-Rat trifft sich regelmäßig zu Besprechungen. Dort sprechen wir über wichtige Dinge, die uns Beschäftigte in den Celler Werkstätten betreffen. Wir sprechen auch mit der Werkstatt-Leitung und der Geschäftsführung.
Unsere Zusammenarbeit ist gut, zielgerichtet und lösungsorientiert. Unser Werkstatt-Rat hat auch eine Vertrauensperson. Diese unterstützt uns bei schweren Sachverhalten.
von links: Matthias Worthmann (1. Vorsitzender), Claus-Peter Dümeland (2. Vorsitzender)
Foto: Lebenshilfe Celle
Mitwirkung und Mitbestimmung
Der Werkstatt-Rat hat verschiedene Rechte: Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte. Diese Rechte stehen in der WMVO (Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung).
Wobei wirkt unser Werkstatt-Rat mit?
- beim Arbeitsergebnis unserer Werkstatt
- beim Thema erster Arbeitsmarkt
- beim Thema gesund bleiben am Arbeitsplatz
- beim Arbeitsplatz und allem, was dazu gehört
- bei Bauvorhaben in der Werkstatt
- bei wichtigen anderen Werkstatt-Veränderungen
Wobei hat unser Werkstatt-Rat Mitbestimmung?
- bei der Werkstatt-Ordnung
- beim Entgelt für die Arbeit
- bei Arbeitszeiten, Urlaub und Verpflegung
- bei Fortbildung für uns Beschäftigte
- bei Sanitär- und Pausenräumen
Unsere Arbeit
Der Werkstatt-Rat und seine Mitglieder vertreten die Interessen aller Beschäftigten im Arbeitsbereich der Celler Werkstätten. Er achtet darauf, dass die Rechte von uns Beschäftigten von der Werkstatt-Leitung, der Geschäftsleitung und der Geschäftsführung beachtet und eingehalten werden.
Unser Werkstatt-Rat besteht aus 7 Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder hängt davon ab, wieviel Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt arbeiten. Arbeiten in der Werkstatt zwischen 400 und 700 Beschäftigte, dann sind 7 Mitglieder im Werkstatt-Rat.
Der Werkstatt-Rat wird alle 4 Jahre von den Beschäftigten im Arbeitsbereich der Celler Werkstätten gewählt (Wahl-Berechtigte). Teilnehmende im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Lebenshilfe Celle dürfen den Werkstatt-Rat nicht wählen.
Der Werkstatt-Rat arbeitet vertrauensvoll mit der Frauenbeauftragten der Lebenshilfe Celle und deren Vertrauensfrau zusammen. Die Frauenbeauftragte nimmt an den Besprechungen des Werkstatt-Rates teil.