Selbstvertretung der Mieter*innen
Die Mieter*innen werden von unseren Mitarbeitenden darin bestärkt, eigene Entscheidungen zu treffen. Im Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen ist die Regelung gesichert, dass die Mieter*innen durch eine Selbstvertretung die Angelegenheiten der Wohneinrichtung mitbestimmen. Selbstvertreter*innen, die die Belange ihrer Mitmieter*innen vertreten, werden alle 4 Jahre von den hier Wohnenden in einem Wahlverfahren gewählt. Alle Mieter*innen sind wahlberechtigt.
Selbstvertretung: Der beste Weg, etwas zu erreichen!

Foto: Lebenshilfe | David Maurer
Selbstvertretung bedeutet:
- Dass Mieter*innen dazu angehalten werden, ihre Interessen zu äußern, daran zu arbeiten und sie umzusetzen.
- Nicht andere Personen für sich sprechen zu lassen. Sie sprechen selbst!
- Die Verantwortung zu übernehmen, nicht nur für die eigene Person einzustehen, sondern auch für die Mitmieter*innen.
- Mitentscheidung zu haben bei Aufenthaltsbedingungen, Betreuung und Freizeitgestaltung.
Selbstvertretung ist wichtig:
Selbstvertretung macht persönlich stark.
Wer für sich selbst spricht, wird unabhängiger und freier. Die eigenen Interessen bzw. die der Mieter*innen zu vertreten, macht stolz und selbstbewusst.
Selbstvertretung ist wirksam.
Nur Menschen mit Beeinträchtigung sprechen aus eigener Erfahrung, wenn es um die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigung geht und das gehört in die Öffentlichkeit.
Selbstvertretung ist Demokratie.
Stellen Sie sich vor, die Stimme einer ganzen Bevölkerungsgruppe – der Menschen mit Beeinträchtigung – würde in der Gesellschaft nicht gehört oder immer nur über andere vermittelt. Entspräche das der Idee von Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit? Nein! Also: Werden Sie Selbstvertreter*in oder schützen Sie Selbstvertreter*innen! Sie schützen unsere Demokratie!
