Über uns
Lebenshilfe Celle: 60 Jahre Engagement für Menschen mit Beeinträchtigungen
Von der Gründung zum modernen Sozialunternehmen
Am 17. Dezember 1961 gründete sich die Ortsvereinigung Celle der Lebenshilfe. Der gemeinnützige Verein entwickelte sich von einem kleinen Kreis Angehöriger und Fördernder zum renommierten Träger eines Systems differenzierter Eingliederungsmaßnahmen für Stadt und Landkreis Celle.
Heute ist die Lebenshilfe Celle ein modernes und vielseitiges Dienstleistungsunternehmen und bietet ein breites Portfolio an Leistungen für ca. 1.150 Menschen mit Beeinträchtigung aller Altersstufen.
Über 380 qualifizierte Mitarbeitende setzen sich täglich für die Belange dieser Menschen ein – ob in der Begleitung, Förderung, Qualifizierung oder durch die vielfältigen Verwaltungsaufgaben.
Unser Wirkungsspektrum
Unsere Celler Werkstätten bieten Menschen mit Beeinträchtigung eine geeignete Arbeitsumgebung.
Wer seine Zukunft auch auf dem ersten Arbeitsmarkt sieht, den unterstützen wir beim Wechsel auf einen Arbeitsplatz dort. So bieten wir vollumfängliche Teilhabe am Arbeitsleben. Außerdem sind wir ein starker Partner für Industrie und Handel in Stadt und Landkreis Celle und darüber hinaus.
Menschen mit Beeinträchtigung erhalten bei uns von Geburt an die richtige Förderung.
Angefangen bei der frühkindlichen Bildung über schulische und berufliche Bildung bieten wir eine geeignete Grundlage, um die selbstständige Teilhabe an allen Bereichen des Lebens zu ermöglichen.
Unsere Wohnangebote umfassen vielfältige Wohnformen für Menschen mit Beeinträchtigung und bieten ambulante Begleitung.
Für Menschen mit erhöhtem Förderbedarf stehen unsere Tagesförderangebote zur Verfügung.
Ältere Menschen im Rentenalten können im Tagesangebot für Senioren eine Tagesstruktur außerhalb ihres Zuhauses erhalten.
Darüber hinaus bieten wir weitere Teilhabe-Angebote wie die Offenen Hilfen und das Büro für Leichte Sprache.
Die Lebenshilfe Celle im Wandel der Zeit
Der Verein Lebenshilfe Celle e. V. bildet das Dach der gesamten Organisationsstruktur. Seine Mitglieder wählen den Vorstand, welcher personengleich mit der Gesellschafterversammlung der Lebenshilfe Celle gGmbH ist. Der Vorstand wählt den Verwaltungsrat und beruft die Geschäftsführung.
Der Lebenshilfe Celle gGmbH zugehörig ist des Weiteren die Tochtergesellschaft Hotelbetriebsgesellschaft Celle gGmbH mit den Inklusions-Betrieben „Hotel Blumlage“, „HOTEL Am Kloster“ und dem „KLOSTER-KAFFEE“. Dort haben Menschen mit Beeinträchtigung die Möglichkeit, auch außerhalb der Werkstatt Arbeitserfahrung zu sammeln und eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auszuüben.
Die Lebenshilfe Celle gGmbH ist zudem Gesellschafterin der Fairkauf-Center GmbH und Kommanditistin der Rynio Wohnen KG.
Den Abschluss bildet die Otto Pohl-Stiftung zugunsten der Lebenshilfe Celle, deren Vorstand personengleich mit dem Vorstand des Lebenshilfe Celle e. V. ist.
Lebenshilfe Celle gGmbH
Ziel der Lebenshilfe Celle ist es, allen Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben zu ermöglichen. Zeitgleich ist die Lebenshilfe Celle bemüht, Barrieren in der Umwelt und in den Köpfen der Menschen abzubauen. Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit sind daher ein wesentlicher Bestandteil.
Lebenshilfe Celle e. V.
Der Verein Lebenshilfe Celle e. V. zeugt bis heute von den Ursprüngen der Lebenshilfe in Celle. Die in der Nachkriegszeit vermehrt gegründeten Ortsvereinigungen der heutigen Bundesvereinigung Lebenshilfe organisierten sich zunächst als eingetragene Vereine, in denen Eltern und Angehörige von Menschen mit Beeinträchtigung aktiv waren.
Dieses tatkräftige Engagement ist auch heute noch ein elementarer Bestandteil in der Arbeit der Lebenshilfe Celle.
Werden Sie Lebenshelfer*in!
Fördern und unterstützen Sie die Arbeit der Lebenshilfe Celle als Vereinsmitglied und gestalten Sie sie direkt mit. Drucken Sie einfach den Mitgliedsantrag aus und senden sie ausgefüllt direkt an:
Lebenshilfe Celle e. V.
Alte Dorfstraße 4
29227 Celle
Vielen Dank für die Anerkennung und Unterstützung.
Vorstand & Aufgaben des Vereins
Seit die Lebenshilfe Celle gGmbH 1988 das operative Geschäft übernahm, ist der Verein als Gesellschafter der gGmbH tätig. Die Mitgliederversammlung wählt einen Vorstand (5 – 10 Personen), dessen Vorsitz den Verein als Gesellschafter repräsentiert. Gemäß der Satzung sind im Vorstand grundsätzlich zwei Angehörige sowie eine Ärztin bzw. ein Arzt und eine Pädagogin bzw. ein Pädagoge. Der Vorstand wird für jeweils vier Jahre gewählt und ist ausschließlich ehrenamtlich besetzt. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, gemeinsam mit dem Verwaltungsrat die Geschäftsführung zu berufen.
Gremien Vorstand
Helfried H. Pohndorf
2. Vorsitzender
Jörg Horn
Schatzmeister
Dr. med. Udo Hörstmann
Michael Kallert
Thomas Treude
Dr. Kerstin Diercks-Harms
Wolfgang Grube
Gesellschafter-Versammlung
Helfried H. Pohndorf
2. Vorsitzender
Jörg Horn
Schatzmeister
Dr. med. Udo Hörstmann
Michael Kallert
Thomas Treude
Dr. Kerstin Diercks-Harms
Wolfgang Grube
Verwaltungsrat
Helfried H. Pohndorf
2. Vorsitzender
Jörg Horn
Schatzmeister
Gerald Höhl
Landkreis Celle
Dirk Suhrkamp
Sparkasse Celle · Gifhorn · Wolfsburg
Unser Leitbild
Eigene Wege – miteinander gestalten.
Unser Leitbild wurde in Zusammenarbeit mit allen Mitarbeitenden entwickelt. Es soll die Werte der Lebenshilfe Celle nach innen und nach außen zum Ausdruck bringen. Es ist Einstellung und Arbeitsgrundlage zugleich. Unser Leitbild trägt den Titel „Eigene Wege – miteinander gestalten.“ und ist in vier Abschnitte aufgeteilt. Die Darstellung als Puzzleteile verdeutlicht, dass die einzelnen Bestandteile vor allem im Zusammenwirken miteinander ihre volle Wirkung entfalten können und aufeinander aufbauen.
Selbstverständnis
Wir sind eine vielfältige Gemeinschaft von Menschen vielseitigen Aufgaben
Wir arbeiten für gemeinsame Ziele!
Unser Handeln ist geprägt von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt
Wir begegnen uns auf Augenhöhe.
Wir achten persönliche Fähigkeiten und fördern sie.
Unsere Arbeit
Wir gewährleisten und erbringen hohe Fachlichkeit in der Beratung, Begleitung, Förderung und Bildung.
Die Qualität unserer Arbeit orientiert sich an der Selbstbestimmung und Würde des Menschen.
Wir sind eine kompetente Partnerin für Industrie, Privatkund*innen sowie für Angehörige und Leistungsträger*innen.
Wir gestalten unser Handeln und die Prozessabläufe transparent.
Wir sind flexibel und dienstleistungsorientiert.
Gesellschaftliche Verantwortung
Wir gestalten den gesellschaftlichen Umbau mit.
Wir stehen für volle Teilhabe von Anfang an.
Wir unterstützen eine vielfältige Nutzung des Sozialraums.
Wir erbringen ortsnahe Dienstleistungen.
Wir beziehen unsere Nachbarschaft, Vereine, Firmen und andere Institutionen mit ein.
Die Lebenshilfe Celle ist ein verlässliches Wirtschafts- und Sozialunternehmen in der Region.
Nachhaltigkeit
Wir handeln bewusst person-orientiert, wirtschaftlich und zielgerichtet. Nur so sichern wir langfristig Angebote zur vollen Teilhabe aller Menschen.
Wir verpflichten uns dem Prinzip des lebenslangen Lernens.
Wir überprüfen den Erfolg unseres Handelns und richten uns an den Bedürfnissen der Menschen aus.
Wir sorgen für gute Arbeitsbedingungen und den Erhalt der Gesundheit.
Wir haben eine lange Entstehungsgeschichte mit vielen Meilensteinen.
Selbstvertretung
Jeder Mensch weiß selbst am besten, was gut für ihn ist. Daher ist Selbstvertretung auch bei uns sehr wichtig. Denn so können sich Menschen mit Beeinträchtigung selber für ihre Rechte, Wünsche und Ziele einsetzen und stark machen. Hier erfahren Sie mehr über die wichtige Arbeit der verschiedenen Selbstvertretungsgremien bei der Lebenshilfe Celle:
Frauenbeauftragte
Die Frauenbeauftragte Aynur Berse und ihre Stellvertreterin Dagmar Glomm machen sich stark für Frauen und ihre Rechte! Denn Frauen werden oft mehr benachteiligt, haben meistens stärkere Schwierigkeiten und erleben mehr Gewalt (körperlich, sexuell, seelisch) als Männer.
Unsere Frauenbeauftragten sind für die Frauen da und hören ihnen zu. Die Bürotür steht ihnen immer offen. Mittlerweile gibt es mehrere Sprechstundentermine in der Woche. Diese finden auf Wunsch im Büro oder auch draußen auf dem Gelände statt.
Die Frauenbeauftragte wird alle 4 Jahre von den in den Celler Werkstätten beschäftigten Frauengewählt. Die Aufgaben der Frauenbeauftragten sind vielfältig. Sie bietet zum Beispiel seelische Unterstützung für die Frauen, hört ihnen zu und gibt Tipps. Sie begleitet Frauen zu schwierigen Gesprächen mit dem Sozialdienst oder der Gruppenleitung. Außerdem arbeitet die Frauenbeauftragte mit dem Werkstatt-Rat, der Werkstatt- und Geschäftsleitung zusammen.Unsere Frauenbeauftragte besucht Gruppen, um dort präsent zu sein, organisiert an verschiedenen Betriebsstätten Frauencafés zum Austausch und nimmt regelmäßig an Fortbildungen und Vernetzungstreffen mit anderen Frauenbeauftragten teil.
Selbstvertretung der Mieter
Wir bestärken unsere Mieterinnen und Mieter, eigene Entscheidungen zu treffen. Im Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen ist die Regelung gesichert, dass die Mieterinnen und Mieter durch eine Selbstvertretung die Angelegenheiten der Wohneinrichtung mitbestimmen. Die Selbstvertreterinnen und -vertreter, die die Belange ihrer Mitmieterinnen und Mitmieter vertreten, werden alle 4 Jahre von den hier Wohnenden in einem Wahlverfahren gewählt. Alle Mieterinnen und Mieter sind wahlberechtigt.
Die Selbstvertretung der Mieter steht für sich und ihre Mitmieterinnen und Mitmieter ein. Sie kann über die Aufenthaltsbedingungen, Betreuung und Freizeitgestaltung mitentscheiden.
Die Selbstvertreterinnen und -vertreter haben die Möglichkeit, ihre Anliegen, Ideen und Vorschläge in Gruppengesprächen einzubringen. Sie vertreten die Interessen aller Mieterinnen und Mieter gegenüber der Leitung des Wohnangebots sowie der Lebenshilfe Celle. Wir unterstützen sie dabei, regionale Treffen und Fortbildungen zu besuchen. Sie werden aber auch von den begleitenden Assistenzen über ihre Rechte und Pflichten informiert.
Werkstatt-Rat
Die Werkstatt-Rat-Vorsitzenden Matthias Worthmann und Claus-Peter Dümeland machen sich stark für die Rechte der Beschäftigten in unseren Celler Werkstätten!
Werkstatt-Rat-Arbeit ist wichtig. In regelmäßigen Besprechungen sprechen die Mitglieder über wichtige Dinge, die Celler-Werkstätten-Beschäftigte betreffen. Der Werkstatt-Rat und seine Mitglieder vertreten die Interessen aller Beschäftigten unserer Celler Werkstätten. Er achtet darauf, dass die Rechte von Beschäftigten von der Werkstatt-Leitung, der Geschäftsleitung und der Geschäftsführung beachtet und eingehalten werden.
Unser Werkstatt-Rat besteht aus 7 Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder hängt davon ab, wieviel Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt arbeiten. Arbeiten in der Werkstatt zwischen 400 und 700 Beschäftigte, dann sind 7 Mitglieder im Werkstatt-Rat. Unser Werkstatt-Rat hat auch eine Vertrauensperson. Diese unterstützt ihn bei schweren Sachverhalten.
Der Werkstatt-Rat hat nach der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. So darf unser Werkstatt-Rat zum Beispiel beim Thema „gesund bleiben am Arbeitsplatz“, bei Bauvorhaben in der Werkstatt oder auch beim Arbeitsergebnis mitwirken. Geht es zum Beispiel um die Werkstatt-Ordnung, Entgelt, Arbeitszeiten, Urlaub und Verpflegung sowie um Sanitär- und Pausenräume, darf der Werkstattrat mitbestimmen.
Der Werkstatt-Rat wird alle 4 Jahre von den Beschäftigten der Celler Werkstätten gewählt (Wahl-Berechtigte). Teilnehmende im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Lebenshilfe Celle dürfen den Werkstatt-Rat nicht wählen. Der Werkstatt-Rat arbeitet vertrauensvoll mit unseren Frauenbeauftragten und deren Vertrauensfrau zusammen.
Betriebsrat
Unsere hauptamtlichen Mitarbeitenden werden durch den Betriebsrat vertreten. Unser Betriebsrat steht unseren Mitarbeitenden bei Fragen zu ihrem Arbeitsverhältnis mit Rat und Tat zu Seite.
Selbstvertretung
Jeder Mensch weiß selbst am besten, was gut für ihn ist. Daher ist Selbstvertretung auch bei uns sehr wichtig. Denn so können sich Menschen mit Beeinträchtigung selber für ihre Rechte, Wünsche und Ziele einsetzen und stark machen. Hier erfahren Sie mehr über die wichtige Arbeit der verschiedenen Selbstvertretungsgremien bei der Lebenshilfe Celle:
Frauenbeauftragte
Die Frauenbeauftragte Aynur Berse und ihre Stellvertreterin Dagmar Glomm machen sich stark für Frauen und ihre Rechte! Denn Frauen werden oft mehr benachteiligt, haben meistens stärkere Schwierigkeiten und erleben mehr Gewalt (körperlich, sexuell, seelisch) als Männer.
Unsere Frauenbeauftragten sind für die Frauen da und hören ihnen zu. Die Bürotür steht ihnen immer offen. Mittlerweile gibt es mehrere Sprechstundentermine in der Woche. Diese finden auf Wunsch im Büro oder auch draußen auf dem Gelände statt.
Die Frauenbeauftragte wird alle 4 Jahre von den in den Celler Werkstätten beschäftigten Frauengewählt. Die Aufgaben der Frauenbeauftragten sind vielfältig. Sie bietet zum Beispiel seelische Unterstützung für die Frauen, hört ihnen zu und gibt Tipps. Sie begleitet Frauen zu schwierigen Gesprächen mit dem Sozialdienst oder der Gruppenleitung. Außerdem arbeitet die Frauenbeauftragte mit dem Werkstatt-Rat, der Werkstatt- und Geschäftsleitung zusammen.Unsere Frauenbeauftragte besucht Gruppen, um dort präsent zu sein, organisiert an verschiedenen Betriebsstätten Frauencafés zum Austausch und nimmt regelmäßig an Fortbildungen und Vernetzungstreffen mit anderen Frauenbeauftragten teil.
Selbstvertretung der Mieter
Wir bestärken unsere Mieterinnen und Mieter, eigene Entscheidungen zu treffen. Im Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen ist die Regelung gesichert, dass die Mieterinnen und Mieter durch eine Selbstvertretung die Angelegenheiten der Wohneinrichtung mitbestimmen. Die Selbstvertreterinnen und -vertreter, die die Belange ihrer Mitmieterinnen und Mitmieter vertreten, werden alle 4 Jahre von den hier Wohnenden in einem Wahlverfahren gewählt. Alle Mieterinnen und Mieter sind wahlberechtigt.
Die Selbstvertretung der Mieter steht für sich und ihre Mitmieterinnen und Mitmieter ein. Sie kann über die Aufenthaltsbedingungen, Betreuung und Freizeitgestaltung mitentscheiden.
Die Selbstvertreterinnen und -vertreter haben die Möglichkeit, ihre Anliegen, Ideen und Vorschläge in Gruppengesprächen einzubringen. Sie vertreten die Interessen aller Mieterinnen und Mieter gegenüber der Leitung des Wohnangebots sowie der Lebenshilfe Celle. Wir unterstützen sie dabei, regionale Treffen und Fortbildungen zu besuchen. Sie werden aber auch von den begleitenden Assistenzen über ihre Rechte und Pflichten informiert.
Werkstatt-Rat
Die Werkstatt-Rat-Vorsitzenden Matthias Worthmann und Claus-Peter Dümeland machen sich stark für die Rechte der Beschäftigten in unseren Celler Werkstätten!
Werkstatt-Rat-Arbeit ist wichtig. In regelmäßigen Besprechungen sprechen die Mitglieder über wichtige Dinge, die Celler-Werkstätten-Beschäftigte betreffen. Der Werkstatt-Rat und seine Mitglieder vertreten die Interessen aller Beschäftigten unserer Celler Werkstätten. Er achtet darauf, dass die Rechte von Beschäftigten von der Werkstatt-Leitung, der Geschäftsleitung und der Geschäftsführung beachtet und eingehalten werden.
Unser Werkstatt-Rat besteht aus 7 Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder hängt davon ab, wieviel Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt arbeiten. Arbeiten in der Werkstatt zwischen 400 und 700 Beschäftigte, dann sind 7 Mitglieder im Werkstatt-Rat. Unser Werkstatt-Rat hat auch eine Vertrauensperson. Diese unterstützt ihn bei schweren Sachverhalten.
Der Werkstatt-Rat hat nach der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. So darf unser Werkstatt-Rat zum Beispiel beim Thema „gesund bleiben am Arbeitsplatz“, bei Bauvorhaben in der Werkstatt oder auch beim Arbeitsergebnis mitwirken. Geht es zum Beispiel um die Werkstatt-Ordnung, Entgelt, Arbeitszeiten, Urlaub und Verpflegung sowie um Sanitär- und Pausenräume, darf der Werkstattrat mitbestimmen.
Der Werkstatt-Rat wird alle 4 Jahre von den Beschäftigten der Celler Werkstätten gewählt (Wahl-Berechtigte). Teilnehmende im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Lebenshilfe Celle dürfen den Werkstatt-Rat nicht wählen. Der Werkstatt-Rat arbeitet vertrauensvoll mit unseren Frauenbeauftragten und deren Vertrauensfrau zusammen.
Betriebsrat
Unsere hauptamtlichen Mitarbeitenden werden durch den Betriebsrat vertreten. Unser Betriebsrat steht unseren Mitarbeitenden bei Fragen zu ihrem Arbeitsverhältnis mit Rat und Tat zu Seite.