Otto Pohl-Stiftung
Stiftung für Wohn-, Arbeits- & Beratungsangebote
Otto Pohl-Stiftung
Die Otto Pohl-Stiftung wurde zugunsten der Lebenshilfe Celle auf Wunsch von Otto Pohl und seiner Frau Ilse gegründet, um Menschen mit Mehrfach- und geistiger Beeinträchtigung zu unterstützen. Durch die Stiftung sollen vor allem Wohn-, Arbeits- und Beratungsangebote geschaffen und unterhalten sowie Eingliederungsmaßnahmen in die Gesellschaft und Freizeit- und Bildungsangebote gefördert werden.
Der Stiftungsvorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden des Lebenshilfe Celle e. V., Arved von Moller (Notar a. D.), dem stellvertretenden Vorsitzenden, Helfried H. Pohndorf, und Schatzmeister Jörg Horn.
Einen Infoflyer und die Satzung können Sie sich als PDF herunterladen.
Die Stiftung verwaltet Liegenschaften
Wer ist Otto Pohl?
1940
Otto Pohl (* 27.05.1906 in Celle, † 11.06.1998 in Celle) übernahm 1940 die Leitung des Familienunternehmens "Buch- und Kunstdruckerei August Pohl" von seinem Vater und verlegte die "Pohl-Druckerei und Verlagsanstalt" 1956 an den Allerdeich.
2003
Führung wuchs das Unternehmen stetig und erweiterte seine Geschäftsbeziehungen über den Celler Raum hinaus. Seit 2003 firmiert das Unternehmen als "Pohl-Verlag Celle GmbH" mit dem neuen Firmensitz in Lachendorf.
Die Otto Pohl-Stiftung
Otto Pohl und seine Frau Ilse (* 08.11.1937 in Celle, † 25.08.2014 in Celle) blieben Celle stets besonders verbunden. In seinem Testament verfügte das Ehepaar, eine Stiftung zugunsten der Lebenshilfe Celle zu begründen: die Otto Pohl-Stiftung
Seit über 90 Jahren bekannt
Der Pohl-Verlag ist seit über 50 Jahren bekannt für Fachbücher im Bereich Turnen, Gymnastik, Spiel, Gesundheit und Fitness, mit dem Schwerpunkt Breitensport. Seit fast 90 Jahren erscheint monatlich die Fachzeitschrift "turnen und sport". Die Inhalte sind praxisnah gestaltet für Schulen und Vereine.
Unterstützen auch Sie!
Die Erträge der Stiftung kommen vollständig den Menschen mit Beeinträchtigung zugute. Alle, die bei der Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung mitwirken möchten, können Stifterin und Stifter werden. Für eine Beteiligung an der Otto Pohl-Stiftung bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an. Jeder Beitrag – egal in welcher Form und in welchem Umfang – hilft dabei auf wirksame und nachhaltige Weise.
Sie können sich zum Beispiel für eine Zustiftung, eine Erbschaft, eine Schenkung oder die Gründung einer eigenen Treuhandstiftung entscheiden. Ihre Stiftung muss auch nicht zwingend ein Geldbetrag sein. Da das gestiftete Geld im Gegensatz zu einer Spende als Kapital erhalten bleibt, unterstützen auch Wertpapiere und Immobilien den Aufbau des Stiftungsvermögens. So wird eine Stiftung zu einer langfristigen und nachhaltigen Hilfe.
Die Otto Pohl-Stiftung steht Ihnen dabei in allen rechtlichen und organisatorischen Fragen kompetent zur Seite.
Otto-Pohl-Stiftung
zu Gunsten der Lebenshilfe
Alte Dorfstr. 4
29227 Celle
Tel.: 05141 997-213
Fax: 05141 997-111
ottopohlstiftung@lhcelle.de
Sie kann Ihnen dabei helfen, eine Stiftungssatzung zu entwerfen, und informiert Sie über die steuerlichen Absetzmöglichkeiten. Die nach der Gründung anfallenden Aufgaben wie Buchführung, Jahresabschluss, Vermögensverwaltung etc. übernimmt die Stiftung ebenfalls für Sie.
Übrigens: Die Otto Pohl-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung. Das heißt, Ihre Zustiftung geht ohne Abzug von Steuern direkt in das Stiftungsvermögen.
Möglichkeiten, die Otto Pohl-Stiftung zu unterstützen
1. Testament
Ein Testament ist notwendig, um die Otto Pohl-Stiftung im Nachlass zu berücksichtigen. Damit können Sie genau festlegen, wer bedacht wird. Jeder geistig gesunde Erwachsene kann ein Testament aufsetzen. Es gibt zwei Formen: das handschriftliche und das notarielle Testament.
2. Vermächtnis / Erbeinsetzung
Sie können die Otto Pohl-Stiftung als Erbin einsetzen, wodurch alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die Stiftung übergehen. Möchten Sie nur bestimmte Werte wie eine Immobilie oder Aktien vermachen, eignet sich ein Vermächtnis. Dies muss im Testament festgelegt werden. Beim Vermächtnis gehört man nicht zur Erbgemeinschaft, hat aber Anspruch auf die vermachten Werte. Die Stiftung ist von der Erbschaftssteuer befreit.
3. Zustiften
Eine Zustiftung ist eine Schenkung zu Lebzeiten, die das Vermögen der Stiftung dauerhaft erhöht. Im Gegensatz zur Spende bleibt das gestiftete Vermögen erhalten, und nur die Erträge werden genutzt. Zustiftungen sind steuerlich begünstigt und können in beliebiger Höhe erfolgen, etwa per Überweisung mit dem Hinweis „Zustiftung“. Auch Wertpapiere, Immobilien oder Sammlungen sind möglich.
4. Schenkung
Bei einer Schenkung bestimmen Sie, ob sie zweckgebunden oder frei einsetzbar ist, ohne Schenkungssteuer. Eine Schenkung „von Todes wegen“ wird nach Ihrem Tod wirksam, reduziert die Erbschaftssteuer und kann jederzeit widerrufen werden. Sie muss notariell beurkundet und von der Stiftung angenommen werden. Mit einem „Vertrag zugunsten Dritter“ kann z. B. das Sparbuch im Todesfall an die Stiftung ausgezahlt werden.
5. Treuhandstiftung
Sie können eine eigene Treuhandstiftung mit individuellen Zielen, eigener Satzung und Namen gründen, im Rahmen der Otto Pohl-Stiftung. Diese verwaltet das Vermögen als Treuhänderin. Eine gestiftete Immobilie kann als Wohnraum oder zur Vermietung genutzt werden, wobei Mieteinnahmen dem Stiftungszweck zugutekommen. Für eine erfolgreiche Stiftung ist ein Mindestkapital erforderlich.