Impressum
Angaben gem. § 5 DDG
Lebenshilfe Celle gGmbH
Alte Dorfstr. 4
29227 Celle
Tel.: 05141 997-0
Fax: 05141 997-111
Email: info@lhcelle.de
Internet: www.lebenshilfe-celle.de
Geschäftsführung:
Nico Lauerwald
Registergericht:
Amtsgericht Lüneburg
Registernummer: HRB 100343
Ust-Id.Nr.:
DE115126011
Bankverbindung Lebenshilfe Celle gGmbH:
Sparkasse Celle · Gifhorn · Wolfsburg
(BLZ 269 513 11)
Kto.: 65 607
IBAN: DE46 2695 1311 0000 0656 07
BIC: NOLADE21GFW
Lebenshilfe Celle e. V.
Alte Dorfstr. 4
29227 Celle
Tel.: 05141 997-0
Fax: 05141 997-111
Email: info@lhcelle.de
Internet: www.lebenshilfe-celle.de
Lebenshilfe Celle e. V.
Verein von Eltern und Freunden behinderter Menschen.
Amtsgericht Lüneburg VR 100004
Gläubiger ID: DE26ZZZ00000143837
Bankverbindung Lebenshilfe Celle e. V.:
Sparkasse Celle · Gifhorn · Wolfsburg
(BLZ 269 513 11)
Kto.: 62 356
IBAN: DE38 2695 1311 0000 0623 56
BIC: NOLADE21GFW
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Geschäftsführer: Nico Lauerwald (Anschrift wie oben)
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit:
Online-Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG:
Die Lebenshilfe Celle gGmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Verbraucherinformation:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt:
Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieses Onlineportals fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Urheberrechte:
Die Inhalte und Programme dieser Website sind durch uns urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte daran behalten wir uns ausdrücklich vor. Teile dieser Website können Bilder, Texte oder Sounds beinhalten, die dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Die Urheberrechtshinweise in diesen Fällen sind an entsprechenden Stellen vermerkt. Die Rechte an verwendeten Markennamen sind jeweils bei den Inhabern der entsprechenden Marken. Informationen auf dieser Website, einschließlich Programmen, Texten, Bildern und Sound dürfen nicht, sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, vervielfältigt, transferiert, vertrieben oder gespeichert werden ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers. Modifikationen des Inhalts dieser Website sind ausdrücklich untersagt.
Hinweise zu externen Links:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – “Haftung für Links” hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle in diesem Projekt (auf dieser Website) angebrachten Links.
Hinweisgeberkanal
Mit Erlass der EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie haben Sie die Möglichkeit, auf eventuelle Gesetzesverstöße innerhalb der Lebenshilfe Celle gGmbH aufmerksam zu machen und diese über unseren Hinweisgeberkanal zu melden.
Damit solch eine Hinweismeldung möglich ist, muss der Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen. Dies ist der Fall, wenn es sich um einen Verstoß gegen EU-Recht oder nationale Rechtsvorschriften handelt. Der Gesetzgeber hat hierzu einen bestimmten Katalog festgelegt, welcher nachfolgende Anwendungsbereiche erfasst:
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie
- Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit- und konformität
- Verkehrssicherheitsschutz
- Umweltschutz
- Lebensmittelsicherheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
- Sicherheit von Netz- und Informationsdiensten
- Strafbewehrte Verstöße nach deutschem Recht
- Bußgeldbewehrte Verstöße nach deutschem Recht, bei der die verletzte
- Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der
- Rechte von Beschäftigten dient
- Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder
Zusätzlich zur Eröffnung des sachlichen Anwendungsbereichs muss auch der persönliche Anwendungsbereich eröffnet sein. Dieser definiert den Personenkreis, welcher als potenzieller Hinweisgeber in Frage kommt.
Hierzu zählen insbesondere:
- Arbeitnehmer*innen, auch ehemalige
- ehrenamtliche Mitarbeiter*innen
- Bewerber*innen
- Praktikant*innen
- Dienstleister und deren Mitarbeiter*innen
- Anteilseigener*innen und Personen, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Unternehmens angehören
- aber auch: Dritte, die mit Hinweisgebern in Verbindung stehen und in einem beruflichen Kontext Repressalien erleiden könnten (z.B. Kolleg*innen)
Durch Ihre Meldung tragen Sie dazu bei, dass die Geschäftsführung der Lebenshilfe Celle gGmbH mögliche Fehlverhalten von Einzelpersonen frühzeitig erkennen und diesen entgegensteuern kann. Weiterhin leisten Sie einen großen Beitrag, durch den unsere Organisation vor größeren Schäden geschützt wird.
Dabei unterliegt Ihr Anliegen höchster Wichtigkeit und wird entsprechend geschützt. Arbeitsrechtliche Konsequenzen oder weitere Repressalien brauchen Sie dabei nicht zu befürchten. Dies wird durch unsere internen Regelungen betreffend dem Hinweisgeberschutz sichergestellt und wäre darüber hinaus nach dem Hinweisgeberschutzgesetz unzulässig, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Wahrheitsgehalt der Information
Es lagen hinreichende Gründe vor anzunehmen, dass die zum Zeitpunkt der Meldung vorgelegten Informationen bezüglich des Gesetzesverstoßes der Wahrheit entsprachen. - Sachlicher Anwendungsbereich eröffnet
Der gemeldete Verstoß bezieht sich auf eine Handlung oder Unterlassung, die vom sachlichen Anwendungsbereich erfasst wird. - Nutzung des zulässigen Meldeweges
Sie haben den Hinweisgeberkanal genutzt, um Ihre Hinweismeldung zu übermitteln. Alternativ steht es Ihnen frei, die Meldung über den externen Meldekanal zu übermitteln, welcher durch die zuständige Aufsichtsbehörde betrieben wird. In diesem Fall erfolgt die Bearbeitung der Meldung ausschließlich durch die Aufsichtsbehörde.
Generell besteht für Unternehmen keine Verpflichtung Hinweismeldungen zu verfolgen, die nicht unter den sachlichen und/oder persönlichen Anwendungsbereich fallen.
Wenn jedoch eine Hinweismeldung eingeht und beide Anwendungsbereiche eröffnet sind, so wird diese von der Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main entgegengenommen und bearbeitet, die von der Geschäftsführung als unabhängiger Hinweisgeberschutz-Beauftragter bestellt wurde.
Wir möchten betonen, dass bei der Bearbeitung von Hinweismeldungen zunächst die Unschuldsvermutung in Bezug auf die angezeigte Person oder den Vorwurf gilt. Darüber hinaus werden wir Sie über den aktuellen Stand der Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Fristen stets informieren. Dabei kann es aber auch erforderlich sein, dass wir mit Ihnen bei Rückfragen in Kontakt treten müssen. Hierfür bitten wir um Ihre Kooperation während des gesamten Prüfprozesses.
Bitte beachten Sie auch, dass die Meldung bzw. Offenlegung von wissentlich falschen Informationen, neben dem Verlust des Schutzanspruches auch Sanktionen sowie Schadensersatzansprüche mit sich bringen kann.
Um sicherzustellen, dass Ihre Meldung vertraulich behandelt wird und die Integrität des gemeldeten Sachverhalts jederzeit gewahrt bleibt, bitten wir Sie, ausschließlich den unten aufgeführten internen Hinweisgeberkanal zu nutzen. Somit kann gewährleistet werden, dass nur berechtigte Personen Zugang zu Ihrer Hinweismeldung erhalten.
Unser Hinweisgeberkanal ist unter nachfolgendem Link erreichbar:
www.kanzlei-leu.de/hinweisgeberkanal-lebenshilfe-celle-ggmbh/
(Datenschutzerklärung)