Ambulanter Teilhabedienst

Ambulanter Teilhabedienst

Der Ambulante Teilhabedienst der Lebenshilfe Celle unterstützt Menschen mit geistigen und/oder psychischen Beeinträchtigungen bei der selbstständigen Lebensführung in ihrem persönlichen Wohnumfeld.

Die von uns angebotene Assistenz beim Wohnen (AbW) wird in ambulanter Form bereitgestellt und zielt darauf ab, unsere Klient*innen bei der eigenständigen Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen. Unterschieden wird hierbei zwischen qualifizierten und kompensatorischen Leistungen.

Unser Team

Das Team der qualifizierten Assistenz beim Wohnen (AbW) setzt sich aus unterschiedlichen Fachkräften zusammen, die eine mindestens dreijährige psychosoziale Fach- oder Hochschulausbildung absolviert haben. Um die Qualität unserer Assistenzleistungen sicherzustellen, legen wir großen Wert auf kontinuierliche Weiterbildung und Supervision.

Im Sinne einer multiprofessionellen Teamstruktur greift das AbW der Lebenshilfe Celle unter anderem auf folgende Berufsgruppen zurück:

Kontakt

Teamleitung
Sebastian Wach
Tel.: 05141 997-2086
E-Mail: sebastian.wach@lhcelle.de 

Stellv. Teamleitung
Heike Albert
Tel.: 0175 / 654 30 70
E-Mail: heike.albert@lhcelle.de

Assistenz beim Wohnen
(qualifiziert)

Im Kontext der qualifizierten Assistenz beim Wohnen (AbW) geht es um die Befähigung unserer Klient*innen hin zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung. Ausgehend von einem bio-psycho-sozialen Grundverständnis von Gesundheit, Krankheit und Behinderung bieten wir psychosoziale Beratungsleistungen und konkrete Unterstützungsangebote zur Verbesserung der individuellen Lebenssituation an. Unsere Arbeit ist dabei von einer systemischen Grundhaltung geprägt.

Assistenz beim Wohnen
(kompensatorisch)

Der Ambulante Teilhabedienst der Lebenshilfe Celle bietet im Bedarfsfall auch kompensatorische Assistenzleistungen an. Hierbei geht es ausschließlich um die teilweise oder vollständige Übernahme von Aufgaben und Tätigkeiten oder um die physische Begleitung unserer Klient*innen in unterschiedlichen Lebenssituationen.

Der Fokus liegt dabei vor allem auf dem Ausgleich motorischer und sensorischer Beeinträchtigungen. Entsprechende Leistungen können z. B. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Mobilitätsunterstützung erbracht werden.

Der Einsatz von Fachkräften ist in diesem Rahmen nicht erforderlich, weshalb für die kompensatorischen Assistenzleistungen ein separates Team vorgehalten wird.

Aufnahmevoraussetzungen

Unsere Assistenzleistungen richten sich an volljährige Menschen, die durch eine geistige oder psychische Behinderung im Sinne des § 99 SGB IX in ihrer Teilhabe wesentlich eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.